Allgemeine Geschäftsbedingungen

La Perla Brautoutlet- und Abendmode
Inhaberin: Ilona Schöfbänker
Steinerstrasse 35
59457 Werl

GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der La Perla Brautoutlet-und Abendmode –Inhaberin: Ilona Schöfbänker und einem Verbraucher gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch den Verkäufer nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Käufer erklärt durch seinen freien Willen und mit seiner Unterschrift im Kaufvertrag, die Annahme des unterbreiteten Angebotes, es kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande.
Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind in unserem Geschäft grundsätzlich unverbindlich und kostenlos.
Erst ab dem 2. Termin wird eine Pauschale von 50 € erhoben, welche aber bei dem Kauf eines Braut- oder Abendkleides mit dem Kaufpreis verrechnet wird.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Std. im Voraus abgesagt werden. Ansonsten wird ihnen ein Pauschalbetrag von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Eine VIP-Anprobe nach Ladenschluss und an Sonn-und Feiertagen mit Getränken und Petits Fours
zum Preis von 70 € muss vorab gebucht werden.
Der Rücktritt vom VIP-Termin ist bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei Terminstornierung weniger als 5 Werktage zuvor ist der komplette Preis von 70 € fällig.

RESERVIERUNG LÄNGER ALS 3 TAGE
Bei Reservierung von Ware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig. Bei anschließendem Kauf der Ware, wird diese Gebühr verrechnet. Bei Nichtabnahme der Ware wird die Gebühr nicht erstattet.

ZAHLUNGSKONDITIONEN
Wir akzeptieren Bar- und EC-Zahlung. Kreditkarten und Schecks werden nicht angenommen.
Bei Kaufverträgen von Brautkleidern, bei denen das Kleid beim Hersteller noch neubestellt werden muss, ist eine Anzahlung in Höhe von 60% sofort fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung des Kleides spätestens innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von La Perla Brautoutlet- und Abendmode.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die La Perla Brautoutlet- u. Abendmode nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden- nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
Änderungen werden in unserem Geschäft durch unsere Partnerschneiderinnen angeboten.
Die Firma La Perla Brautoutlet- u. Abendmode übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin. Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und Firma La Perla Brautoutlet- u. Abendmode nicht zu Stande.
Vor einer Änderung ist das Kleid vollständig an La Perla Brautoutlet- u. Abendmode zu bezahlen.

LAGERUNG DER WARE
Wir lagern ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bei uns max. 1 Jahr bzw. bis zur Hochzeit ein, solange Kapazitäten in unserem Lager vorhanden sind. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
Dies gilt auch unter normaler und einfacher Fahrlässigkeit.
Ort der Aufbewahrung ist bei La Perla Brautoutlet- und Abendmode.

Anfertigung von Foto-und Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.
Zum Schutz vor Diebstahl und zur Sicherheit der Mitarbeiter, ist unser Geschäft Videoüberwacht.

UMTAUSCH UND RÜCKGABE
Unsere Ware ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen und muss vollständig abgenommen werden.
Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.
Reduzierte und geänderte Brautkleider sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

REKLAMATIONEN
Reklamationen können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Waren werden nicht mehr entgegengenommen. Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden. Sie sind angehalten, die Ware bei Übergabe sorgfältig auf Fehler oder Mängel zu überprüfen und diese umgehend bei La Perla Brautoutlet- und Abendmode zu melden.

ABBILDUNGEN / FOTOS
Abbildungen können von der Wirklichkeit abweichen. Für Abweichungen bei den Produktabbildungen unserer Lieferanten und Partner übernehmen wir keinerlei Haftung.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

AGB und Kommissionsvertrag

Zwischen dem Kommissionär
La Perla Brautoutlet & Abendmode
59457 Werl, Steinerstrasse 35
(im Nachfolgenden „LP“ genannt)
und dem Kommittenten,
(im Nachfolgenden „KUNDE“ genannt).

  • 1 Vertragsgegenstand

1.1 La Perla ermöglicht Privatpersonen, Brautkleider (aus zweiter Hand) als Kommissionsware zu verkaufen. Zwischen dem KUNDEN und LP wird hiermit ein Kommissionsvertrag abgeschlossen, dessen Daten und Artikelliste die Grundlage der Geschäftsbeziehung bilden.

1.2 Der KUNDE übergibt LP die Ware zum Verkauf gegen Vorlage eines Kaufvertrages.

1.3 Nach Ablauf des Kommissionsvertrages verwahrt LP die Ware gemäß den folgenden Bedingungen.

1.4 Sicherheitsbestimmungen: Die Ware muss den Sicherheits- und Legalitätsanforderungen entsprechen. Gefährliche oder illegale Ware wird nicht akzeptiert.

  • 2 Dauer des Kommissionsvertrages

2.1 Der Kommissionsvertrag läuft über 10 Monate ab Unterzeichnung und Übergabe des Brautkleides und kann gegen eine Gebühr von 5€ pro Monat verlängert werden.

2.2 Ein sich anschließender Verwahrungsvertrag wird für 30 Tage geschlossen.

2.3 Automatische Vertragsverlängerung: Ohne schriftliche Kündigung durch den KUNDEN 30 Tage vor Ablauf verlängert sich der Kommissionsvertrag automatisch um denselben Zeitraum.

  • 3 Warenannahme / Beschaffenheit der Kommissionsware

3.1 Die Annahme erfolgt während der Geschäftszeiten oder nach vorheriger Absprache.

3.2 Die Ware wird in einer Liste erfasst und mit einem Preis versehen. Nur funktionstüchtige, unbeschädigte, gepflegte, gewaschene und geruchsfreie Brautkleider werden akzeptiert.

3.3 Bei nachträglich erkannten Mängeln behält sich LP das Recht vor, den Preis zu reduzieren, die Ware vom Vertrag auszuschließen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

3.4 Überprüfungsgebühr: Für die Überprüfung und Bewertung der Ware bei Annahme wird eine Gebühr erhoben.

  • 4 Eigentum, Haftung, Versicherung

4.1 Der KUNDE bestätigt, Eigentümer der Ware zu sein. La Perla ist lediglich berechtigt, das Kleid zu verkaufen.

4.2 LP haftet nur für eigene Sorgfalt.

4.3 Versicherungsoption: Auf Wunsch des KUNDEN kann eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware abgeschlossen werden.

  • 5 Das Kommissionsgeschäft

5.1 La Perla handelt im Namen des KUNDEN.

5.2 Der KUNDE erhält 75% und La Perla 25% des Verkaufspreises als Vermittlungsgebühr.

5.3 Mindestprovisionsgebühr: Unabhängig vom Verkaufspreis wird eine Mindestprovision erhoben.

5.4 Preisanpassungen sind nach Marktnachfrage und bei nachträglich festgestellten Mängeln möglich.

5.5 Die Auszahlung erfolgt nach Terminabsprache und Vorlage des Kommissionsvertrages.

  • 6 Kommissionsfrist

6.1 Nach Ablauf der Frist muss der KUNDE das Brautkleid innerhalb von 30 Tagen abholen.

6.2 Bei Überschreitung dieser Frist ist LP berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

6.3 Verkauf von nicht abgeholten Brautkleidern: Nicht abgeholte Kleider können von LP verkauft oder entsorgt werden. Die Bedingungen hierfür werden dem KUNDEN im Voraus mitgeteilt.

  • 8 Streitbeilegung

8.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, streben LP und der KUNDE zunächst eine gütliche Einigung an. Sollte keine Einigung erzielt werden können, wird der Rechtsweg eingeschlagen.

8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen LP und dem KUNDEN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von La Perla in Werl.

Allgemeine Bestimmungen

  • Klarheit und Transparenz: Alle Bedingungen dieses Vertrages sind klar und verständlich formuliert, um Missverständnisse zwischen LP und dem KUNDEN zu vermeiden.
  • Datenschutz: LP behandelt alle personenbezogenen Daten des KUNDEN vertraulich und nutzt diese ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des KUNDEN oder wenn gesetzlich erforderlich.
  • Anpassungen und Änderungen: Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  • Streitbeilegung: Im Falle von Streitigkeiten versuchen LP und der KUNDE zuerst, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der rechtliche Weg beschritten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von La Perla.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.